Das Wahlergebnis lag am Wahlabend zu dicht beieinander, was eine automatische Neuauszählung auslöste, wo das endgültige Wahlergebnis erst nach zwei Monaten feststand.
Die Wahlkommission hatte eine Neuauszählung der ungewöhnlich vielen als ungültig gewerteten Stimmen bei der Wahl des serbischen und des bosniakischen Mitglieds des Staatspräsidiums angeordnet.
Das Gutachten empfiehlt eine Neuauszählung und abhängig vom Auszählungsergebnis die Durchführung einer Wiederholungswahl in einem Wahlbezirk in dem Wähler zu Unrecht von Wahlhelfern abgewiesen wurden.
Nach rechtsstaatlicher Prüfung bzw. Neuauszählung der Stimmen durch die Staatsanwaltschaft sowie den zuständigen Kreiswahlleiter musste jedoch festgestellt werden, dass die Behauptungen des Wahlhelfers unwahr sind.