Die Namensschuldverschreibung () ist eine Schuldverschreibung, die auf einen namentlich genannten Gläubiger lautet und deshalb für eine Übertragung auf andere Rechtsnachfolger nicht vorgesehen ist.
Eine Blankozession ist bei Namensschuldverschreibungen nicht vorgesehen oder ausdrücklich ausgeschlossen, weil der Emittent durch die gewählte Form der Namensschuldverschreibung eine spätere Übertragung erschweren oder gar verbieten will.