Dabei wurden folgende Verstöße geahndet: 45.441 gegen Ausgangsbeschränkungen, 15.758 wegen verbotener Menschenansammlung, 1.882 gegen die Maskenpflicht, 1.777 gegen Veranstaltungsverbote und 437 gegen Quarantänepflichten.
Die Maskenpflicht (in Geschäften und im öffentlichen Verkehr) und die Kontaktbeschränkungen (Treffen nur im engen Familienkreis oder mit zweitem Hausstand) bleiben unverändert bestehen.
Außerdem wurden strenge Regularien für den Wahlkampf (keine Großveranstaltungen, Maskenpflicht, Händedesinfektion etc.) sowie für die eigentliche Wahl erlassen.