Ebenso ist beim Wechsel von einem arbeitslosenversicherungspflichtigen Dienstverhältnis zu einer geringfügigen Beschäftigung ein Malus-Betrag zu entrichten.
Abweichungen von der bestellten Qualität (z. B. Verspätungen über ein gewisses Maß hinaus, Ausfall von Fahrten, Einsatz falscher Fahrzeuge) werden dabei zunehmend durch Bonus-Malus-Regelungen geregelt.