Soweit der Antragsgegner keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid erhoben und die Forderung des Gläubigers auch nicht beglichen hat, kann das Amtsgericht / Mahngericht (Abs.
Die eigenständige Bearbeitung des gerichtlichen Mahnwesens setzt entsprechende Kenntnisse in der Beantragung von gerichtlichen Mahnbescheiden sowie dem Umgang mit Mahngerichten und Gerichtsvollziehern voraus.