Strafen und Maßregeln schließen einander nicht aus, sondern können auch nebeneinander verhängt bzw. angeordnet werden (beispielsweise ein Berufsverbot zusätzlich zu einer Freiheitsstrafe).
Eine Bundesexekution richtete sich gegen einen Mitgliedsstaat, der Bundesrecht brach oder auf andere Weise gemaßregelt werden musste (etwa wegen eines Angriffs auf andere Mitgliedsstaaten).