Unter Zweispurigkeit des Strafrechts (auch dualistisches Rechtsfolgensystem) versteht man im deutschen Strafrecht die Unterscheidung zwischen Strafen und Maßregeln.
Eine Gefährdung des Zwecks der Maßregel liegt vor, wenn durch den Verstoß die Gefahr, dass der unter Führungsaufsicht Stehende eine neue Straftat begeht, vergrößert wird.
Der Begriff der Strafe setzt sich damit von dem der Maßregel der Besserung und Sicherung ab, für die eine tatbestandsmäßige und rechtswidrige Tat ausreicht.
In Betracht kommt gerade dann die Verhängung einer Maßregel der Besserung und Sicherung, insbesondere die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder Sicherungsverwahrung.