Waren die Kurszettel zunächst privatrechtlicher Natur, so wurde die Kursfeststellung durch Börsenordnungen geregelt und die Kurszettel entwickelten sich zu amtlichen Publikationen der Kurse an der jeweiligen Börse.
Der Versuch sei absurd, „alles, was an pathologischen Zügen in der Aszendenz eines Menschen nachweisbar ist, zusammenaddieren und nun in einem psychiatrischen Kurszettel die Gesamtbelastung in Prozentzahlen darstellen zu wollen“.