Diese Kreisverbände umfassten jeweils die Gemeinden im Gebiet mehrerer Amtsbezirke und schufen parallel zu den unteren staatlichen Verwaltungsbehörden (Bezirksämter) neue Selbstverwaltungskörperschaften.
Diese sind keine Gebietskörperschaften, die Gemeinden können sich aber, ähnlich unseren deutschen Kreisverbänden, zur Verfolgung gemeinsamer Zwecke zusammenschließen.