Für bestimmte Personengruppen waren im Gesetz pauschal Mehrbedarfe festgelegt, so etwa für Gehbehinderte, Schwangere, Alleinerziehende und Personen, die auf eine ärztlich verordnete Krankenkost angewiesen waren.
Chiquart gibt nicht nur Hinweise, wie Krankenkost zuzubereiten sei, sondern schrieb auch nieder, was ein verantwortlicher Koch zu leisten habe, wenn er ein Festbankett auszurichten habe.
Hierbei handelt es sich um den Mehrbedarf bei Schwangerschaft, den Mehrbedarf für Alleinerziehende, den Mehrbedarf für behinderte Menschen, den Mehrbedarf bei notwendiger Krankenkost sowie den Mehrbedarf für dezentrale Warmwasserversorgung.
Bis heute spielt die Gerstengraupe aber als Einlage für die Suppe eine wichtige Rolle in der regionalen Küche und frische, unvergorene Gerstenbrühe war schon im Mittelalter als Krankenkost bekannt.