In einem Gerichtsverfahren des Bundessozialgerichts, das aufgrund des Todes des Klägers endete, begründete das Gericht in seiner Kostenentscheidung Zweifel, ob Mietkautionen vom Regelbedarf zurückzuzahlen seien.
Vom Grundsatz der Einheit der Kostenentscheidung wird bei Streitgenossen eine Ausnahme gemacht, wenn sie zu unterschiedlichen Anteilen verklagt werden und/oder das Gericht sie zu unterschiedlichen Anteilen verurteilt.
Eine analoge Anwendung auf andere Fälle wird von der Rechtsprechung verneint, etwa bei nachträglich entstandener Unrichtigkeit der Kostenentscheidung infolge einer erfolgreichen Streitwertbeschwerde.
Wer die Prozesskosten zu tragen hat, entscheidet das Gericht bei Verfahrensende; diese Entscheidung nennt man Kostengrundentscheidung oder ungenau auch Kostenentscheidung.