Es handelt sich dabei um eine Kopfprämie, d. h., die Prämie ist einkommensunabhängig, variiert jedoch von Krankenkasse zu Krankenkasse und von Kanton zu Kanton.
Es war jedoch üblich während dieses Krieges, dass wenige oder keine Gefangenen gemacht wurden, und mitunter drangen Berichte über eine Kopfprämie auf französische Soldaten an die Öffentlichkeit.
Die Zahlung der Krankenkassenprämie, welche nicht vom Einkommen und Vermögen abhängig, sondern von der betreffenden Krankenkasse als Kopfprämie je nach Region festgelegt wird, ist Sache des Versicherten.
Die 1672 wieder verschärften Gesetze gegen Katholiken zwangen die meisten kirchlichen Würdenträger, das Land zu verlassen, es wurden Kopfprämien auf Priester und Bischöfe ausgesetzt.