Die Kündigungserklärung ist im deutschen Arbeitsrecht eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die ein Arbeitsverhältnis gekündigt werden soll.
Der besondere Kündigungsschutz besteht nur dann, wenn der Arbeitgeber bei der Abgabe der Kündigungserklärung von der Schwangerschaft wusste oder rechtzeitig nachträglich von ihr erfuhr.
Letztere wird unter anderem durch die einzuhaltende Kündigungsfrist und durch Formerfordernisse für die Kündigungserklärung, beispielsweise die Schriftform, bestimmt.