Er muss jedoch Einwendungen gegen eine Abrechnung, die der Vermieter vorgelegt hat, grundsätzlich innerhalb einer Jahresfrist ab Erhalt, das heißt Zugang, der Abrechnung erheben.
Zudem wird kritisiert, dass, obgleich das Bundesprogramm auf Dauer angelegt war, nur auf Jahresfrist gefördert wurde und deswegen Planungssicherheit fehlte.