Die Abbildung eines nach dem Designgesetz geschützten Intercity-Express zu gewerblichen Zwecken wurde durch den Bundesgerichtshof als unzulässige Benutzung angesehen und auch nicht als Zitat zugelassen.
In den Intercity-Zügen wird alleinreisenden Damen ein eigenes Damenabteil und Müttern, die ihre Kinder ungestört stillen wollen, ein eigenes Stillabteil zur Verfügung gestellt.
Bei der Einführung des Intercity waren es nur vereinzelte Wagen, da sich die Einheitswagen IV noch in Ablieferung befanden und 1982 erst wenige Erste-Klasse-Wagen zur Verfügung standen.