Dabei handelte es sich um Privatgebetbücher, die aber auch für den Gebrauch im öffentlichen Gottesdienst angelegt waren und in der Regel das Imprimatur, die kirchliche Druckerlaubnis des zuständigen Bischofs, erhielten.
1830 wurde ihm das Amt eines Zensors übertragen; als solcher hatte er theologische Schriften auf ihre Eignung für das bischöfliche Imprimatur zu prüfen.