Gerichtliche Hinweispflichten dienen der Vermeidung von Überraschungsentscheidungen und konkretisieren den Anspruch der Parteien auf rechtliches Gehör.
Die Hinweispflicht dient wie im Zivilprozess der Wahrung rechtlichen Gehörs, soll insbesondere verhindern, dass die Beteiligten durch die Entscheidung des Gerichts überrascht werden.
Das Recht auf ein faires Verfahren wird unter anderem verwirklicht durch den Anspruch auf eine Mündliche Verhandlung und die gerichtliche Hinweispflicht.