Darunter fallen u. a. Hinterbliebenenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und sämtliche Versorgungsleistungen zugunsten Hinterbliebener aus einem Dienstverhältnis (betriebliche Altersversorgung).
Hierzu zählen vorrangig die Hinterbliebenenrenten; hinzu kommen im Todesfall zur Deckung von Kosten der Bestattung und Überführung gezahlte Leistungen.
Die berufsständischen Versorgungswerke leisten gemäß den in ihrer Satzung festgelegten Bedingungen grundsätzlich Altersrenten und Berufsunfähigkeitsrenten an ihre Mitglieder, sowie Hinterbliebenenrenten, Sterbegeld oder eine Kapitalabfindung an die Angehörigen der verstorbenen Mitglieder.