Dies können im Einzelfall komplette Klauselwerke wie z. B. allgemeine Liefer- und Einkaufsbedingungen sein, teilweise werden auch nur einzelne normierte Handelsklauseln verwendet.
Die Internationale Handelskammer zeichnet seit 1923 die verbreitet im internationalen Handel verwendeten Handelsklauseln auf und hält ihre Bedeutung in den einzelnen Rechtsordnungen fest ().
Einerseits hat sich die Bedeutung von Handelsklauseln vielfach in Handelsbräuchen verfestigt, andererseits ist zu berücksichtigen, dass Handelsklauseln im Zweifel bei typischen Geschäften auch mit typischem Inhalt gebraucht werden.
Die Marktverhaltensregeln können auf ungeschriebenen Handelsbräuchen, normierten Handelsklauseln, Börsenusancen, aber auch auf strengen gesetzlichen Regeln (Börsengesetz, Börsenordnung) beruhen.