Bleibt der Mangel unentdeckt, gibt es Kundenreklamationen mit der Folge der Mängelbeseitigung aufgrund der Gewährleistungshaftung, kostenloses Ersatzprodukt, Rückrufaktionen, Imageschäden oder ausbleibendes Neugeschäft.
Diese Vorschrift bezweckt nach vorherrschender Auffassung den Schutz des Verkäufers vor einer Gewährleistungshaftung, da er den Kaufgegenstand im Regelfall nicht kenn und daher ihren Zustand nicht beurteilen kann.