Sie sind ein Ausdruck der Reform der Gesundheitsämter und tragen dazu bei, dass wesentliche Teile der Steuerung der gesundheitlichen Versorgung auf kommunaler Ebene möglich wird.
Bei regelmäßigen Beprobungen auf Wasserqualität (Gesundheitsamt) oder bei Komplexkontrollen durch Brunnenfirmen und das Ordnungsamt können Änderungen festgestellt werden.
So wurden Ärzte und Hebammen reichsweit durch einen inoffiziellen Runderlass dazu aufgefordert, geistige und körperliche Auffälligkeiten bei Neugeborenen und Kindern an die Gesundheitsämter zu melden.
Aber auch in Gesundheitsämtern, Schulen und Kindertagesstätten werden Hygienebeauftragte mit den Schwerpunkten Gesundheitsförderung und Infektionsprävention benötigt.