Für ausschlaggebend hielt er den sozialen Aspekt, denn kein Leidender bedürfe so sehr „der Geduld und Nachsicht, der Liebe und Teilnahme seiner Umgebungen“ wie der Gemütskranke.
Die Unheilbaren bedurften besonderer Überwachung und ausbruchsicherer Räumlichkeiten, während nur leicht Gemütskranke ein relativ normales Leben führen sollten und keinerlei Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit unterlagen.