Um die Geldforderungen einzutreiben, beschlagnahmte die Verwaltung des Generalgouvernements den Besitz von Juden und Polen, die man als Staatsfeinde verdächtigte.
Die Vollziehungsbeamten des Zolls vollstrecken öffentlich-rechtlichen Geldforderungen des Bundes und der bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts (z. B. Rentenversicherungsträger und Krankenkassen, soweit diese keine eigenen Vollziehungsbeamten haben).
Zivilverfahren über Geldforderungen wurden einem öffentlichen Schiedsrichter (diaitetes) übertragen; wenn dessen Schiedsspruch von einer der Parteien nicht angenommen wurde, wurde ein dikasterion befasst.