Die Entscheidung zum Anzeigen des Warnzeichens orientiert sich meist an subjektiven Gesichtspunkten und ist mehr oder weniger eine Gefühlssache der Schiedsrichter.
Die Namenswahl war reine Gefühlssache: Sie hatte ausschließlich klangliche Gründe, denn mit den heimatlichen Mythen wollte man nicht in Verbindung gebracht werden.