Ein Gesetz, das Ärzte im Sinne der Gefahrenabwehr zum Einfangen und Festhalten von angeblichen Gefährdern missbrauche, sei ein Missbrauch der Psychiatrie.
Dabei ist derjenige, welcher die Handlung begangen oder den Zustand hervorgerufen hat, ohne Berücksichtigung seines Verschuldens verantwortlich (Gefährder).