Als Morgensprache bezeichnete man auch Gremien zur Regelung von Angelegenheiten des ehelichen Güterrechts, wenn ein Ehevertrag am Morgen nach vollzogener Ehe abgeschlossen wurde.
Ab dem Jahr 1945 widmete sie ihre juristischen Interessen dem deutschen Wiedergutmachungsrecht nationalsozialistischen Unrechts und dem amerikanischen Familien- und Güterrecht.
Eintragung ist ein Rechtsbegriff, der den amtlichen Vermerk von Rechts- und Tatsachenänderungen in öffentlichen Registern wie dem Grundbuch, Handels-, Genossenschafts-, Güterrechts-, Partnerschafts- und Vereinsregister beschreibt.
Maßgeblich ist demnach für die Begründung, die Wirkung der Lebenspartnerschaft unter den Lebenspartner, für das Güterrecht und die Auflösung einer Lebenspartnerschaft das Recht des registerführenden Staates.