Sie verhielten sich gegenüber den Gewerkschaften versöhnlich, aber sie machten die Verstaatlichung der Stahlindustrie und des Güterkraftverkehrs im Jahr 1953 rückgängig.
Die Fernfahrer mussten erheblich zeitaufwendige, bürokratische Kontrollen auf sich nehmen, die den Güterkraftverkehr zum Teil sehr stark behinderten und dadurch die Fracht verteuerten.
Auch die Bereitstellung von Ladungssicherungssystemen im Güterkraftverkehr fällt in diesen Aufgabenbereich, ebenso der Austausch von Zurrgurten nach der Ablegereife.
Der Nachlauf () ist im Güterkraftverkehr ein Teil der Transport- und Lieferkette, der den Transport von Waren durch Empfangsspediteure vom Haupt-Transportmittel zum Empfänger (Käufer) übernimmt.
Als Güterkraftverkehr gelten die geschäftsmäßige und entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.