In jedem Einzelfall sind wertende Elemente wie Herkömmlichkeit, Sozialadäquanz und allgemeine Akzeptanz in eine wertende Gesamtbeurteilung im Sinne einer Güterabwägung einzubeziehen.
Ausgangspunkt der Güterabwägung ist die Feststellung, wie schwer die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des von einer Berichterstattung Betroffenen wiegt.
Der Einsatz dieser internationalen Polizeigewalt erfolgt nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der Güterabwägung und der rechtsstaatlichen Überprüfbarkeit.
Er räumte dem Interesse am Bestand und der Funktionsfähigkeit des Staates bei der Güterabwägung zumeist den Vorrang vor den Individualrechten ein, was sich etwa bei der Überprüfung der Terrorismusgesetze zeigte.
Nicht jede sachliche Rechtfertigung ist dabei aber automatisch gerechtfertigt, sondern es muss dazu eine Interessens- und Güterabwägung stattfinden (im Sinne des Willkürverbots, Verhältnismäßigkeit, Gleichbehandlungsgebots etc.).