Frauenrechtler erwogen den Fall juristisch anzufechten, weil Frauen ein fester Anteil in den Parteilisten garantiert war, um ihnen eine angemessene Beteiligung zu garantieren.
In der Wissenschaft wurde der Bericht zunächst nicht allzu interessiert aufgenommen und erst später, in den 1960er-Jahren wurde er von Frauenrechtlern wiederentdeckt.
Frauenrechtlerin und Frauenrechtler sind nicht nur Bezeichnungen für Mitstreiter der älteren Frauenbewegung (1848–1933), sondern auch heute noch gebräuchlich.