Die Grenzziehungen, ab welcher Prozentzahlen von "Frauenberufen" und "Männerberufen" beziehungsweise gemischten Berufen gesprochen wird, variieren jedoch in der Literatur.
Ihr Gesuch auf Aufhebung lehnte das Justizministerium unter anderem mit der Begründung ab, „sie sei jung und ledig und könne in irgendeinem Frauenberuf unterkommen“.
Unter dem Dach des Vereins entstanden unter anderem Auskunftsstellen für Frauenberufe, berufsständische Organisationen für Frauen sowie eine Rechtsschutzstelle für Frauen.
Nach der Errichtung wurde anschließend im Jahr 1907 im Gebäude eine Mädchenschule eingerichtet, in der junge Frauen vom Lande in „Frauenberufen“ unterrichtet wurden.