Der horizontale Finanzausgleich betrifft den Ausgleich mehrerer gleichgeordneter Einheiten untereinander (Land/Land), während der vertikale zwischen über- und untergeordneten Gebietskörperschaften stattfindet (Bund/Land, Land/Gemeinden).
Diese Normen sind Grundlage für die einzelnen Steuergesetze des Bundes und für das Haushaltsrecht, insbesondere die Bundeshaushaltsordnung und das Haushaltsgrundsätzegesetz sowie den Finanzausgleich.
Konkret fordert die Lega, dass Steuern zukünftig ausschließlich auf regionaler Ebene erhoben werden sollen, was mit der Forderung einer Schwächung des überregionalen Finanzausgleiches einhergeht.
Der vertikale Finanzausgleich dient vor allem der Aufteilung der Ertragsteile der gemeinschaftlichen Bundesabgaben zwischen Bund, Gesamtheit der Länder und Gesamtheit der Gemeinden.
Gespart wird, weil drei Bürgermeisterstellen wegfallen, größere Städte beim kommunalen Finanzausgleich mehr Geld bekommen und das Land als Starthilfe ein Drittel der Altschulden übernimmt.