Das Gesetz hat zum Ziel, die Schaffung von Erzeugergemeinschaften und Vereinigungen von Erzeugergemeinschaften zu fördern, um dadurch die Marktposition der deutschen Landwirtschaft zu verbessern.
Die Bewegung wurde schnell populär, die Nachfrage dehnte sich auf andere landwirtschaftliche Produkte aus, mit denen immer mehr Erzeugergemeinschaften die Verbraucher im Direktverkauf belieferten.
Viele Landwirte, Winzer, Fleischerzeuger und Biobauern, die ihre Selbständigkeit erhalten wollen, haben sich daher in Erzeugergemeinschaften zusammengeschlossen.
Die Organisation wirkt über fachlich-technische Mitarbeit in politischen Gremien, Nicht-Regierungs-Organisationen, Branchenverbänden, Erzeugergemeinschaften und Verbrauchervertreteungen auf Gesetzgeber und Industriestandards ein.
Die Anpassung der Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes kann in Erzeugergemeinschaften nur durch eine Spezialisierung auf ein einzelnes Erzeugnis oder auf eine Gruppe von verwandten Erzeugnissen erreicht werden.
Ist der wirtschaftliche Verein durch Bundesgesetz zugelassen (wie zum Beispiel Erzeugergemeinschaften nach dem Marktstrukturgesetz), so ist die Rechtsfähigkeit zu verleihen.