Die Anpassung der Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes kann in Erzeugergemeinschaften nur durch eine Spezialisierung auf ein einzelnes Erzeugnis oder auf eine Gruppe von verwandten Erzeugnissen erreicht werden.
Das Gesetz hat zum Ziel, die Schaffung von Erzeugergemeinschaften und Vereinigungen von Erzeugergemeinschaften zu fördern, um dadurch die Marktposition der deutschen Landwirtschaft zu verbessern.
Viele Landwirte, Winzer, Fleischerzeuger und Biobauern, die ihre Selbständigkeit erhalten wollen, haben sich daher in Erzeugergemeinschaften zusammengeschlossen.
Die Einzelverträge wurden aufgekündigt, zugunsten eines einheitlich Kontraktes, den die Erzeugergemeinschaft stellvertretend für alle teilhabenden Krabbenfischer künftig aushandeln wird.