Nach dem Beginn der nationalsozialistischen Herrschaft wurde im Zuge des Ermächtigungsgesetzes von 1933 das Kreditbewilligungsrecht vom Reichstag auf die Reichsregierung übertragen.
Wenn man in der deutschen Geschichte von Ermächtigungsgesetzen spricht, dann sind dabei besondere Ermächtigungen gemeint, oder genauer gesagt: die Ermächtigungen zu besonderen Verordnungen.