Die Daten bis 1939 stammen aus Volkszählungen nach uneinheitlichen Erhebungsverfahren und danach aus der amtlichen Fortschreibung des statistischen Landesamtes.
In den sich anschließenden Vorschriften über das Erhebungsverfahren wird geregelt, wann eine Steuer fällig wird und wie und wann die Forderung wieder erlischt.
Eine Prüfung ist ein Erhebungsverfahren, mit dem bestimmte Kompetenzen der Lernenden anhand deren erbrachter Leistungen (beispielhaft angewendetes Wissen bzw. Vermögen) möglichst objektiv, valide und reliabel gemessen werden sollen.