Das Steuerrecht sieht neben der Ergebnisermittlung nach dem Verfahren der doppelten Buchführung für bestimmte, meist kleinere Unternehmen, eine Ergebnisermittlung mit Hilfe einer Einnahmenüberschussrechnung vor.
Durch die Ergebnisermittlung entsteht ein Rückschluss auf die vorhergegangene Phase der Vorklärung, da nun unter gleichen Kriterien ein Vergleich zwischen erwarteten und tatsächlichem Projektergebnis gezogen werden kann.