Im zweiten Schritt vollziehen die Angehörigen der Erbengemeinschaft die Erbauseinandersetzung, indem sie die Nachlassgegenstände unter den einzelnen Miterben aufteilen.
Wertermittlungen dienen der Feststellung des Vermögenswerts zwecks Bilanzierung, Besteuerung, Veräußerung, Beleihung, Schadensregulierung (Neuwert), beim Rechtsstreit (Streitwert), in der Zwangsversteigerung sowie bei Auseinandersetzungen (Erbauseinandersetzung, Scheidung).
Die Dänen verpflichteten sich, ihre Truppen zurückzuziehen und auf jede weitere Einmischung in der lauenburgischen Erbauseinandersetzung zu verzichten.