Das singuläre Abweichen vom Veranlassungsprinzip durch Streichung der Entfernungspauschale 2007 stellte jedoch eine verfassungswidrige singuläre Abweichung von der durch das Veranlassungsprinzip getroffenen Belastungsentscheidung dar.
Wird der Pkw auch für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte genutzt, ist der Abzug der Fahrzeugkosten, die auf diese Fahrten entfallen, auf die Entfernungspauschale begrenzt.
Ein bekanntes Klageverfahren gegen die Nichteintragung von Lohnsteuerfreibeträgen richtete sich seinerzeit gegen die Neuregelung der Entfernungspauschale (siehe dort).
Steuerbefreiungen für den Luftverkehr, die Dienstwagenbesteuerung, die Entfernungspauschale und die Steinkohlesubventionen sind Beispiele, bei denen Umweltziele, Modernisierungschancen und Haushaltsentlastungen eine Rolle spielen.