Eine Vorteilsabschöpfung ist überdies in sektorspezifischen Spezialgesetzen vorgesehen, beispielsweise in Telekommunikationsgesetz und Energiewirtschaftsgesetz.
Mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes 2011 wurde im neuen eine Verordnungsermächtigung eingefügt zur Ausgestaltung eines eingeschränkten Vergütungsmodells für abschaltbare Lasten.
1 des Energiewirtschaftsgesetzes Entscheidungen treffen zu Umfang, Zeitpunkt und Form der ihr zu übermittelnden Informationen, insbesondere zu den zulässigen Datenträgern und Übertragungswegen.
Neben dem Energiewirtschaftsgesetz gibt es eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen, die den gesetzlichen Rahmen für den Markt der Energieversorgung bilden.