Für minderwichtige Entscheidungen berieten meist vier Assessoren, an Endurteilen mussten acht Assessoren mitwirken, in ganz wichtigen Fällen kamen alle Assessoren zusammen.
Weil sich dies als unpraktisch herausstellte, wurden später zweimal wöchentlich Zwischenurteile veröffentlicht, die mit der regulären Sitzung am Quartalsende zu Endurteilen umgewandelt wurden.