Das Erziehungsgeld wurde vor allem von zwei Beschäftigtengruppen in Anspruch genommen: einerseits Arbeitnehmerinnen mit sicherem Arbeitsplatz und vom Arbeitgeber genehmigtem Elternurlaub und andererseits Frauen mit deutlich prekarisiertem Erwerbsverlauf.
Die ersten sechs Monate nach Geburt eines Kindes kann ein Elternteil oder beide abwechselnd unbezahlten Elternurlaub nehmen und in dieser Zeit finanzielle Unterstützung aus der Krankenversicherung erhalten.
So scheint es für das Paar eine vernünftige Entscheidung zu sein, dass die Mütter den Elternurlaub voll ausschöpfen und ihn nicht mit dem Vater zu teilen.