Deutlich wahrnehmbare Körpergerüche anderer gelten in unserem Kulturkreis als abstoßend und im Extremfall als ekelerregend, vor allem der Geruch von Schweiß, aber auch Mundgeruch.
Die offensichtliche Gewaltausübung, die aufgefundenen Moorleichen, toten Hunde, ekelerregenden Abscheulichkeiten aller Art können bei textnahem Lesen die Untertexte nicht überdecken.