Mit der Nutzung des Automaten entfällt für die Prostituierten die Pflicht zur täglichen Abgabe einer Steuererklärung; entbindet sie aber nicht von der Einkommensteuerpflicht.
Vom sich dadurch ergebenden Jahreseinkommen werden pauschal jeweils 10 Prozent bei Einkommensteuerpflicht, sowie für positive Krankenversicherungs- und Rentenversicherungsbeiträge abgezogen.
Steueransprüche können sowohl aufgrund der Lohnsteuer- bzw. Einkommensteuerpflicht der illegal eingesetzten Arbeitnehmer entstehen als auch aufgrund der Einkommensteuer-/ Körperschaftsteuerpflicht des im Inland tätigen (Sub-)Unternehmens selbst.