Da zu diesem Zeitpunkt die notwendigen Durchführungsverordnungen für Volksbegehren noch nicht beschlossen waren, konnten Unterschriften hierfür ausschließlich auf den Bürgerämtern geleistet werden.
Anlass war eine Durchführungsverordnung zum Bundesversorgungsgesetz: Angehörige von Soldaten und Zivilisten, die sich aufgrund von Kriegsfolgen suizidiert hatten, konnten Versorgungsbezüge erhalten.
Die Topographieverordnung aus dem Jahr 1977 ist eine Durchführungsverordnung, durch welche die Bestimmungen des Volksgruppengesetzes aus dem Jahr 1976 erst anwendbar werden.