Gefordert wurde, wenn schon der Staat keine Arbeit schaffen konnte, beispielsweise das Überlassen von brach liegendem Boden oder die Verhinderung von Doppelverdiensten.
Erst danach konnten Lehrerinnen eine Familie gründen und weiterhin beruflich tätig sein: Die Kündigung aufgrund von „Doppelverdienst“ wurde zu diesem Zeitpunkt abgeschafft; der Beamtinnenzölibat galt ab diesem Zeitpunkt nicht mehr.