Begründen Religionsgemeinschaften öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse, etwa für Pfarrer und Kirchenbeamte, regeln sie damit ihre eigenen Angelegenheiten.
Geläufigste Form der Mitarbeiterbewertung nach Abschluss des Dienstverhältnisses, nach Wechsel von Vorgesetzten oder nach internen Versetzungen ist das Arbeitszeugnis.
Das Wehrdienstverhältnis besonderer Art endet durch eine Berufung in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten oder auf schriftlichen Antrag des Soldaten.
Überbrückungshilfe wird vom Arbeitsmarktservice nach dem Überbrückungshilfegesetz analog zum Arbeitslosengeld ausbezahlt, wobei die Dienstverhältnisse so zu behandeln sind, als wären sie arbeitslosenversicherungspflichtig gewesen.