Maßgebend bei der Anrechnung sind die Bruttobezüge aus nichtselbständiger Arbeit, verringert um die Werbungskosten im Sinne des Einkommensteuergesetzes, sowie die Gewinne aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft.
Es wurde festgesetzt, dass die Standardrente 60 Prozent der aktuellen durchschnittlichen Bruttobezüge aller Versicherten umfassen sollte, so dass kein Absinken des Lebensstandards im Alter zu befürchten war.
Das Altersgeld ist höher als die gesetzliche Rente im Alter, unter anderem weil bei der Nachversicherung nur die relativ geringen Bruttobezüge der Beamten berücksichtigt werden.
Für die Höhe des Bürgergeldes wird ein fester Prozentsatz des Pro-Kopf-Einkommens, das auf Basis aller Bruttobezüge der Volkswirtschaft berechnet wird, vereinbart.