Bei Gebrauchs- oder Brotschriften scheidet der Schutz nach dem Urheberrechtsgesetz, der 70 Jahre nach dem Tod des Schriftgestalters läuft (siehe Regelschutzfrist), praktisch aus.
Da sie auf den meisten Rechnern vorinstalliert ist, werde sie oft unüberlegt und unsachgemäß eingesetzt, beispielsweise in übermäßiger Schriftgröße oder als Brotschrift längerer Texte geschäftlichen Inhalts.
Eine Einordnung als Computerprogramm könnte insofern gerade auch jenen Fonts, die lediglich so genannte Brotschriften implementieren, zum Urheberrechtsschutz verhelfen.
Das Design von Satzschriften trägt diesen Zugriffsweisen auf Schrift Rechnung durch die Einteilung in zwei große Gruppen: in Leseschriften (Werkschriften/ Brotschriften) und in Schauschriften, auch Displayschriften genannt.
Wichtigste Änderungen neben der Namensänderung sind der Übergang von fünf zu sechs Spalten, das neue Logo sowie eine leicht vergrösserte Brotschrift und neue Titelschriften.