Wie in konkreten Fällen Risikobeurteilungen, Präventionsmaßnahmen, Wirksamkeitskontrollen und die Dokumentationspflicht umzusetzen sind, kann mit Betriebsvereinbarungen geregelt werden.
Nachdem die Gewerkschaften ihre anfängliche Skepsis aufgegeben hatten, handelten sie Rahmentarifverträge und Betriebsräte Betriebsvereinbarungen über Gruppenarbeit aus.
Die Bordvertretungen können im Rahmen ihrer Zuständigkeiten mit dem Kapitän Bordvereinbarungen abschließen, die den Betriebsvereinbarungen entsprechen.
Diese tarifvertraglich abweichende Regelung kann auch durch Betriebsvereinbarung von nicht tarifvertraglich gebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern übernommen werden.
In mittelgroßen und großen Betrieben gibt es oft Betriebsvereinbarungen zu dauerhaften Einigungsstellen, um im Konfliktfall nicht jedes Mal Zeit durch das notwendige Einrichtungsprozedere zu verlieren.