Je nach Besiedlungsdichte gibt die Zulassungsverordnung Messzahlen an, wie hoch der Bedarf an Ärzten einer bestimmten Fachgruppe gemessen an der Zahl der Wohnbevölkerung ist.
Diese Versorgung war aufgrund der in relativ geringen Abständen angelegten Stationen unabhängig von der regionalen Besiedlungsdichte und Versorgungslage möglich.